Totalrevision der Verordnungen im Strahlenschutz

Die Bevölkerung und die Umwelt sollen besser vor ionisierender Strahlung geschützt und die gesetzlichen Grundlagen im Strahlenschutz an die neuen internationalen Richtlinien angepasst werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. April 2017 die entsprechenden Verordnungen im Strahlenschutz verabschiedet. Sie sind am 1. Januar 2018 in Kraft getreten.

Flyer Revision

Die Strahlenschutzgesetzgebung schützt die Bevölkerung vor Gefährdungen durch künstliche und natürliche ionisierende Strahlung. Mit der Revision wird die Gesetzgebung an die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse, an die technischen Weiterentwicklungen und an internationale Richtlinien angepasst.

Um Patientinnen und Patienten besser vor unnötiger Strahlung zu schützen, werden in Spitälern und Röntgeninstituten klinische Audits eingeführt. Damit sollen nicht gerechtfertigte Untersuchungen und Behandlungen vermieden werden. Die Audits werden in Zusammenarbeit mit medizinischen Fachgesellschaften umgesetzt.

Beim Bauen muss künftig die Radonbelastung in der ganzen Schweiz stärker beachtet werden. Für das natürliche, radioaktive Gas Radon gilt neu ein Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter in Wohn- und Aufenthaltsräumen. Dieser soll vor allem bei Neubauten und Renovationen berücksichtigt werden. Zudem gelten für den Umgang mit radioaktiven Altlasten neue Bestimmungen. Diese beinhalten vor allem Messungen und Sanierungen betroffener Liegenschaften. Aktuelles Beispiel dafür sind die Belastungen durch Radium aus der Uhrenindustrie.

Die Werte, unterhalb deren die Radioaktivität eines Stoffes als unbedenklich gilt, werden internationalen Standards angepasst. Damit werden ein besserer Schutz für die Bevölkerung gewährleistet und der grenzüberschreitende Warenverkehr erleichtert. Dies gilt etwa für den Transport von speziellen Materialien zum Recycling.

Personen an exponierten Arbeitsplätzen werden besser geschützt: um den grauen Star zu verhindern, wird der Grenzwert der Strahlendosis gesenkt, welche die Augenlinse erhalten darf. Dies betrifft vor allem medizinisches Personal, das mit Röntgenstrahlen arbeitet. In der Gesetzgebung werden auch natürliche Strahlenquellen im Arbeitsalltag berücksichtigt, wie etwa in Wasserwerken oder im Tunnelbau.

Neu gilt auch das Flugpersonal als beruflich strahlenexponiert. Für Pilotinnen und Piloten sowie das Kabinenpersonal müssen deshalb die jährlichen Strahlendosen individuell berechnet werden.   


Flyer Strahlenschutzrecht (PDF, 5 MB, 26.04.2017)Wie sehen die wichtigsten Verbesserungen aus?

Grundlagenpapier (PDF, 146 kB, 26.04.2017)Das Grundlagenpapier gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen in den Verordnungen.


Alle Gesetze und Verordnungen im Bereich Strahlenschutz in der Übersicht:

Verordnungsstruktur Strahlenschutzrecht

Bundesrätliche Verordnungen


Departementale Verordnungen EDI


Strahlenschutzverordnung / Englische Version

Radiological Protection Ordinance (RPO) (PDF, 931 kB, 18.09.2018)This translation is provided for information purposes only and has no legal force.


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Gesetze

Gesetzgebung Strahlenschutz

Das Strahlenschutzgesetz (StSG) bezweckt, Mensch und Umwelt vor Gefährdungen durch ionisierende Strahlen zu schützen. Es gilt für alle Tätigkeiten, Einrichtungen, Ereignisse und Zustände, die eine Gefährdung mit sich bringen können.

Letzte Änderung 12.04.2021

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Abteilung Strahlenschutz
Schwarzenburgstrasse 157
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